CDU will Lachgas-Verbot
Die CDU will ein Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von sogenanntem „Lachgas“ an Minderjährige. Mit einem Antrag für die Stadtratssitzung am Donnerstag (14 Uhr, RuhrCongress) will die CDU-Ratsfraktion die Verabschiedung einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung erreichen. Darin ist auch vorgesehen, dass Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. „Auch wenn das Bundeskabinett eine bundeseinheitliche Regelung auf den Weg gebracht hat, ist noch lange kein Gesetz beschlossen“, erklärt der jugendpolitische Sprecher der Unionsfraktion Christian Haardt. „So etwas kann sich erfahrungsgemäß hinziehen. Wir sollten aber zumindest in Bochum im Sinne des Jugendschutzes so schnell wie möglich eine kommunale Lösung finden. Dortmund und andere Städte haben sich bereits für ein Verkaufsverbot für Distickstoffmonoxid bei Kindern und Jugendlichen entschieden.“
Christian Haardt weist darauf hin, dass Lachgas von Jugendlichen in Deutschland zunehmend als Rauschmittel verwendet wird. Schon die kurzfristigen Nebenwirkungen wie Halluzinationen und Koordinationsstörungen könnten schwerwiegende Konsequenzen auch fürs Umfeld der Konsumenten haben. Gravierender sei die zu erwartende psychische Abhängigkeit bei Langzeiteinnahme. „Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen können eine Konsequenz sein“, so Haardt. „Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und auch Präventionsmaßnahmen auf den Weg bringen. Es darf nicht akzeptiert werden, dass Lachgas im öffentlichen Raum, insbesondere in unmittelbarer Nähe von oder sogar in Schulen, Kitas oder Jugendfreizeithäusern verkauft, weitergegeben oder eingenommen wird.“