Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales besteht aus 15 Mitgliedern, einschließlich sachkundiger Bürgerinnen/Bürger, sowie bis zu neun sachkundigen Einwohnerinnen/Einwohner.
Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich Soziales und Wohnen und im Bereich Gesundheit
- Leitlinien, Struktur und Inhalt der Bochumer Seniorenarbeit
- Beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische städtische Maßnahmen
- Fachpläne aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich
- Ergebnisse der Gesundheitskonferenz und der Pflegekonferenz
Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
- Maßnahmen und Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
- Zielplanungen des Jobcenters und der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft
- Grundsatzfragen der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII
- Planung von sozialen Einrichtungen für Ältere, Behinderte, Wohnungslose, Flüchtlinge und Asylbewerber, einschließlich der Grundlagen für die Bedarfsfeststellung
- Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB I, soweit Einzelbestimmungen des SGB nicht die Zuständigkeit des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ausdrücklich vorsehen
- Sozial- und Gesundheitsberichterstattung
- Fragen der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge (einschl. der Sachbereiche Toxikologie, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung)
- Gesundheitsförderung
- Sucht- und Drogenhilfe
- Krankenhausplanung
- verbindliche kommunale Pflegebedarfsplanung
- soziale Maßnahmen in integrierten Stadtentwicklungsgebieten
- Wohnraumversorgung Obdachlosigkeit