Die Durchführung von Umlegungsverfahren obliegt dem vom Rat der Stadt Bochum bestellten Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.Der Umlegungsausschuss besteht aus 2 Mitgliedern, sowie aus 3 stimmberechtigten Sachverständigen gemäß Baugesetzbuch.
Die Aufgaben des Umlegungsausschusses sind laut Baugesetzbuch folgende:
Der Umlegungsausschuss der Stadt Bochum ist zuständig für die Durchführung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen in der Stadt Bochum.
Umlegung bedeutet im Einzelnen:
- Baulandaufschließung
- Grundstücksneuordnung
- Stadterneuerung
- schnelle Verwirklichung des Bebauungsplans